Wir arbeiten auf Grundlagen der gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit (AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), der Berufsgenossenschaft für Verwaltungsberufe sowie des Tarifvertrages der BAP – DGB Tarifgemeinschaft.
Alle Beiträge der Renten-, Kranken – sowie Pflegeversicherung führen wir an die Sozialversicherungsträger ab.
In einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag legen wir die geforderten Rahmenbedingungen für unsere gemeinsame Zusammenarbeit fest.
Den Tarif für eine Personalvermittlung erarbeiten wir individuell nach Ihren Bedürfnissen und der zu vermittelnden Bewerber und Mitarbeiter. Eine Vertragsgrundlage schützt auch hier vor Missverständnissen und offenen Fragen.
Unsere Dienstleistung umfasst die komplette Vertrags- und Rechnungsvorbereitung. Kosten entstehen Ihnen erst bei einer erfolgreichen Vermittlung. Gern beantworten wir Ihre Fragen zu unseren Provisionsbedingungen.